Die Krankenkassen zahlen einen Teil der Dienstleistungen, z.B. Medikationsanalyse, Risikoerfassung hoher Blutdruck und Einweisung in die Inhalationstechnik. Weitere Infos bei den jeweiligen Dienstleistungen.
Folgende Fragen werden behandelt
Wie wirken meine Arzneimittel?
Ist ein Arzneimittel überflüssig?
Stimmt die Dosierung?
Stören sich Arzneimittel untereinander?
Ist bei meinen Blutwerten etwas anzupassenn?
Diese Dienstleistung wird einmal pro Jahr von den Krankenkassen übernommen
Bitte bringen Sie folgendes zum ersten Termin mit:
Alle Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel, Vitamine etc.,
Medikationsplan, Ergebnis des letzten Blutbilds, Krankenversichertenkarte
Diese Dienstleistung wird einmal pro Jahr von den Krankenkassen übeernommen. Anspruch haben Patient/innen mit Bluthochdruck und mindestens einem verordneten Arzneimittel gegen Bluthochdruck. Bitte bringen Sie Ihre Krankenversichertenkarte mit.
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Folgende Ziele werden mit der Dienstleistung verfolgt:
Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit durch Erkennen und Lösen bestehender oder Prävention potentieller arzneimittelbezogener Probleme
Erhöhung der Effektivität der Arzneimitteltherapie Verbesserung der Qualität der Arzneimittelanwendung
Förderung der Therapietreue
Verbesserung des Erreichens von Therapiezielen
Förderung der Therapieakzeptanz und Gesundheitskompetenz der versicherten Person
Diese Dienstleistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt für versicherte Personen ab 6 Jahren mit Neuverordnung von Devices zur Inhalation bzw.
Device-Wechsel oder versicherte Personen ab 6 Jahren), die laut dokumentierter Selbstauskunft während der letzten 12 Monate keine Einweisung
mit praktischer Übung mit dem entsprechenden Inhalatortyp in einer Arztpraxis oder Apotheke erhalten haben und die auch laut
dokumentierter Selbstauskunft nicht im DMP Asthma / COPD eingeschrieben sind.
Bitte bringen Sie Ihre Krankenversichertenkarte mit.
Die "Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten" zielt darauf ab, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) bei Patient*innen nach Organtransplantation zu verbessern. Potentielle arzneimittelbezogene Probleme (ABP) sollen erkannt und gelöst bzw. verhindert werden. Dies ermöglicht es die Effektivität der Arzneimitteltherapie sowie der Qualität der Arzneimittelanwendung zu optimieren.
Folgende Ziele werden mit der Dienstleistung verfolgt:
Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch Erkennen und Lösen bestehender- oder Prävention potentieller arzneimittelbezogener Probleme (ABP)
Erhöhung der Effektivität der Arzneimitteltherapie
Verbesserung der Qualität der Arzneimittelanwendung
Förderung der Therapietreue
Förderung Verbreitung eines AMTS-geprüften Medikationsplans
Zusammenarbeit zwischen den Heilberufen stärken.
Anspruch haben versicherte Personen einmalig im ersten halben Jahr nach Organtransplantation, die mit einer immunsuppressiven Therapie ambulant beginnen oder
versicherte Personen, deren immunsuppressive Therapie sich aufgrund einer Neuverordnung eines Immunsuppressivums ändert;
einmalig im ersten halben Jahr nach Therapieänderung.
Bitte bringen Sie folgendes zum ersten Termin mit:
Alle Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel, Vitamine etc.,
Medikationsplan, Ergebnis des letzten Blutbilds, Krankenversichertenkarte.
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Die "Pharmazeutische Betreuung bei oraler Tumortherapie" zielt darauf ab, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) bei Patient*innen mit oraler Tumortherapir zu verbessern.
Potentielle arzneimittelbezogene Probleme (ABP) sollen erkannt und gelöst bzw. verhindert werden.
Dies ermöglicht es die Effektivität der Arzneimitteltherapie sowie der Qualität der Arzneimittelanwendung zu optimieren.
Folgende Ziele werden mit der Dienstleistung verfolgt:
Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch Erkennen und Lösen bestehender- oder Prävention potentieller arzneimittelbezogener Probleme (ABP)
Erhöhung der Effektivität der Arzneimitteltherapie
Verbesserung der Qualität der Arzneimittelanwendung
Förderung der Therapietreue
Förderung Verbreitung eines AMTS-geprüften Medikationsplans
Zusammenarbeit zwischen den Heilberufen stärken.
Anspruch haben versicherte Personen einmalig im ersten halben Jahr nach Organtransplantation, die mit einer immunsuppressiven Therapie ambulant beginnen oder
versicherte Personen, deren immunsuppressive Therapie sich aufgrund einer Neuverordnung eines Immunsuppressivums ändert;
einmalig im ersten halben Jahr nach Therapieänderung.
Bitte bringen Sie folgendes zum ersten Termin mit:
Alle Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel, Vitamine etc.,
Medikationsplan, Ergebnis des letzten Blutbilds, Krankenversichertenkarte.
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